Ausschluss des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Hinblick auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern im Schwalm- Eder-Kreis
Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz…
