Wasserablesung 2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schrecksbach bittet um Ihre Unterstützung bei der
Wasserablesung 2025.

Die Ablesung der Wasseruhren erfolgt auch in diesem Jahr selbst durch den Hauseigentümer/die Hauseigentümerin. Jede (r) Eigentümer (in) erhält eine Ablesekarte per Post.

Bei der Übermittlung der Zählerstände gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Zählerstand auf der Ablesekarte eintragen und die Ablesekarte per Post zurücksenden.
  • Zählerstand auf der Ablesekarte eintragen und die Ablesekarte bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Schrecksbach, Immichenhainer Straße 1, 34637 Schrecksbach abgeben.
  • Online-Erfassung ab dem 10.11.2025 über unsere Homepage www.schrecksbach.info / Online Services Rathaus / Zählerstandserfassung 2025 (Link zur Erfassung ist auf der Ablesekarte hinterlegt).

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, die Ablesung bis zum 15.12.2025 zu übermitteln.

Sollte bis zum 22.12.2025 kein Zählerstand vorliegen, erfolgt eine Schätzung des Wasserverbrauchs 2025.

Bei Fragen rund um die Wasserablesung 2025 steht Ihnen das Steueramt der Gemeinde
Schrecksbach unter der Tel. 06698-960014 oder per E-Mail unter
steueramt@schrecksbach.de zur Verfügung.