Vollsperrung der „Schulstraße“ in 34637 Schrecksbach, OT Röllshausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bürgermeister der Gemeinde Schrecksbach erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende
Anordnung:
In 34637 Schrecksbach, Ortsteil Röllshausen, wird die „Schulstraße“ im Bereich des Kindergartens / der Grundschule für den Straßenverkehr voll gesperrt.
Die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung erfolgt nach Regelplan BI/15.
Die Anordnung gilt am 30.05.2026 und wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.
Schrecksbach, den 21.05.2026
Der Bürgermeister
der Gemeinde Schrecksbach
als örtliche Ordnungsbehörde
gez.
-Helwig-
Bürgermeister
