Vollsperrung der  „Schulstraße“ in 34637 Schrecksbach, OT Röllshausen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

der Bürgermeister der Gemeinde Schrecksbach erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 29 Abs. 2, § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 StVO folgende

Anordnung:

In 34637 Schrecksbach, Ortsteil Röllshausen, wird die „Schulstraße“ im Bereich des Kindergartens / der Grundschule für den Straßenverkehr voll gesperrt. 

Die Kennzeichnung, Verkehrsführung und Verkehrsregelung erfolgt nach Regelplan BI/15.

Die Anordnung gilt am 30.05.2026 und wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

Schrecksbach, den 21.05.2026

Der Bürgermeister
der Gemeinde Schrecksbach
als örtliche Ordnungsbehörde

gez.
-Helwig-
Bürgermeister