Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Gemeindevorstand der Gemeinde Schrecksbach
Immichenhainer Str. 1
34637 Schrecksbach
Hessen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Offizielle Website der Gemeinde Schrecksbach mit allgemeinen Informationen für Bürgerinnen/Bürger und Interessentinnen/Interessenten

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Online-und Informationsservices der Gemeinde Schrecksbach

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:

  • Einige Audio- und Videoinhalte verfügen nicht über Untertitel. PDF-Dokumente sind nicht immer mit einem Screenreader bedienbar.

Barrierefreie Alternativen

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit uns telefonisch, oder schriftlich zu kontaktieren, um die benötigten Informationen zu erhalten.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir sind darum bemüht, Audio- und Videoinhalte bis Ende 2025 mit Untertiteln zu versehen, PDF-Dateien zu optimieren und Bildinhalte zu verbessern.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der letzten Aktualisierung der Barrierefreiheitserklärung: 27.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 09.01.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen externen Anbieter.

Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Schrecksbach:

Jörn Szypkowski
Telefon: 06694 / 808-50

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT

Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

Durchsetzung beantragen