Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen dieser Barrierefreiheitserklärung informieren wir über den Stand der Vereinbarkeit der nachfolgend beschriebenen Dienstleistungen mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften – insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV).
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Gemeindevorstand der Gemeinde Schrecksbach
Immichenhainer Str. 1
34637 Schrecksbach
Telefon: +49 (0) 66 98 96 00 0
E-Mail: gemeinde@schrecksbach.de
Web: https://www.schrecksbach.info
Impressum: https://www.schrecksbach.info/impressum/
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Offizielle Website der Gemeinde Schrecksbach mit allgemeinen Informationen, Bekanntmachungen und Online-Diensten für Bürger und Interessenten.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Bereitstellung und Pflege von Online- und Informationsangeboten der Gemeinde Schrecksbach, einschließlich Formular-Downloads, Veranstaltungskalender, Rats- und Verwaltungsinformationen, Bürgerservice sowie barriereunterstützender Funktionen (Plugin „OneTap“).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.schrecksbach.info ist teilweise barrierefrei.
Die Anforderungen der WCAG 2.2 (Konformitätsstufen A und AA) sind laut internem Audit vom 22. Oktober 2025 zu etwa 78 % erfüllt.
Die Überprüfung erfolgte auf Grundlage eines WCAG-2.2-Audits (Kadence | Fluent Forms | OneTap).
Wir verfolgen das Ziel, unsere Website so zu gestalten, dass sie für alle Nutzer uneingeschränkt zugänglich ist, und arbeiten kontinuierlich an der vollständigen Umsetzung des BFSG und der WCAG 2.2.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- Einheitliche H1/H2-Struktur und saubere Überschriftenhierarchie
- Skip-Link zum direkten Sprung in den Hauptinhalt
- Einheitliche Navigations- und Seitenstruktur
- Alternativtexte für den Großteil aller Bilder gepflegt
- Barrierefreiheits-Plugin OneTap integriert (Vorlesen, Kontrast-, Schriftgrößen- und Farbmodusfunktionen)
- Globale Fokus-Styles (sichtbarer Tastaturfokus in Navigation und Buttons)
- Telefon- und E-Mail-Links klickbar umgesetzt
- Breadcrumbs mit semantischer Auszeichnung
- Responsive Darstellung auf mobilen Endgeräten
- Barrierefreie Erklärung & Feedback-Seite („Barriere melden“) bereits eingerichtet
Noch nicht barrierefreie Inhalte
Einige Bereiche sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente (z. B. Satzungen, Formulare, Abfallkalender)
→ derzeit ohne Barrierefreiheitsstatus; werden bis 2027 schrittweise ersetzt oder ergänzt durch HTML-Versionen. - Linktexte wie „weiterlesen“ oder „Weitere Informationen“
→ werden zu eindeutigen, kontextbezogenen Titeln geändert. - Externe Links (z. B. zu Fachportalen, Ratsinfosystemen, Vereinen)
→ werden künftig mit Symbol (↗) und Screenreader-Zusatz gekennzeichnet. - Bilder und Medien
→ nicht alle Bildinhalte verfügen bereits über vollständige oder korrekte Alternativtexte (ALT-Texte); diese werden schrittweise ergänzt oder bereinigt. - Kalender- und Filter-Widgets
→ erhalten erweiterte Tastaturbedienbarkeit und sichtbaren Fokus. - Kontrastwerte in Bild-Overlays und Cover-Blöcken werden geprüft und angepasst.
- Formulare (z. B. Anträge) liegen teils noch als PDF vor; erste Webformulare mit Fluent Forms werden ergänzt.
Geplante Maßnahmen (2025–2027)
- Vollständige Umsetzung der PDF-Transparenz (Typ, Größe, Barrierefreiheitsstatus)
- Erstellung barrierearmer PDF-Vorlagen für neue Dokumente
- Kennzeichnung sämtlicher externer Links und Überarbeitung aller Linktexte
- Ergänzung und Korrektur aller ALT-Texte in der Medienbibliothek
- Einführung von HTML-Formularen (Fluent Forms) mit Labels, Pflichtfeldkennzeichnung und Fehlerführung
- Verbesserung der Kontraste und Fokuslogik in allen Seitenbereichen
- Regelmäßige manuelle Überprüfungen (Tab-Only-Tests, Zoom-Tests, Screenreader-Checks)
Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 01. Juni 2025 erstellt und zuletzt am 24. Oktober 2025 überprüft.
Die nächste Überprüfung ist für das 1. Quartal 2026 vorgesehen.
Sie basiert auf der Selbsteinschätzung der Gemeinde Schrecksbach in Zusammenarbeit mit Diebel Media.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Schrecksbach:
Jörn Szypkowski
Telefon: 06694 / 808-50
E-Mail: gemeinde@schrecksbach.de
Alternativ können Sie Ihre Hinweise auch über das Formular „Barriere melden“ übermitteln.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten.
Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden.
Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Stelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1–7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Weitere Informationen und Antragsformular:
https://lbit.hessen.de/Durchsetzungs-und-Ueberwachungsstelle/Durchsetzungsverfahren-beantragen/Formular-Durchsetzungsverfahren
Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
Telefon: +49 (0) 391 567 6970
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de
Hinweis zu OneTap
Das integrierte Barrierefreiheits-Plugin OneTap dient als unterstützendes Werkzeug (z. B. Anpassung von Kontrasten, Schriftgrößen, Vorlesefunktion, Farbmodi).
Es ergänzt, ersetzt aber nicht die semantische Barrierefreiheit der Websiteinhalte.
