Vereinsförderung in der Gemeinde Schrecksbach

Auf Beschluss des Gemeindevorstands der Gemeinde Schrecksbach können örtliche Vereine, die Energiekosten nachweisen können, eine Förderung in der Form erhalten, dass die Gemeinde Schrecksbach die Stromkosten für drei Monate im Veranlagungszeitraum 2023 übernimmt.

Dies soll in diesen besonderen Zeiten eine finanzielle Entlastung für betreffende Vereine darstellen, zugleich soll es aber auch Ansporn für die vielen ehrenamtlichen Personen sein, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen. Als Nachweis dient der Vorausleistungsbescheid 2023, sowie ein Nachweis der Gemeinnützigkeit.

Die entsprechenden vorgenannten Unterlagen sind bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Für Rückfragen steht Bürgermeister Andreas Schultheis gerne zur Verfügung.