Förderaufruf Regionalbudget 2024 – Anträge jetzt!

Der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue als anerkannte Lokale Entwicklungsgruppe (LAG) kann jährlich ein Regionalbudget beim Land Hessen beantragen und das Geld an Kleinvorhaben von Vereinen, Verbänden, Privatinitiativen und Kommunen weiterleiten. Für 2024 steht uns dafür ein Budget von rund 90.000 € an Fördermitteln zur Verfügung.

Stellen Sie also jetzt Ihren Antrag! Bewerbungsschluss ist der 01.03.2024.
Als Fördervoraussetzung gilt, dass die Maßnahme in der LEADER-Region Schwalm-Aue umgesetzt werden soll. Dazu gehören die Kommunen Wabern, Borken, Neuental, Schwalmstadt, Willingshausen und Schrecksbach.

Gefördert werden:

  • Vorhaben in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Kultur oder Freizeit
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen u.a. zur Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltigem Handeln, Ehrenamt
  • Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
  • Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen

Gefördert werden Investitionen in Ausstattung, Maschinen ab einem Beschaffungswert von 410 € (netto), kleine bauliche Maßnahmen, Dienstleistungen und Honorarkosten. Bei Eigenleistungen wird nur der Materialwert gefördert.

Die Gesamtkosten pro Antrag müssen zwischen mindestens 2.000 € (brutto) und maximal 10.000 € (brutto) liegen. Der Förderzuschuss beläuft sich auf 80% der förderfähigen Bruttokosten.

Förderbeispiele aus den vergangenen Jahren finden sich auf unserer Website unter Förderung. https://www.schwalm-aue.de/index.php?id=525

Nicht gefördert werden:

  • Ersatzbeschaffungen und Instandhaltungen, die lediglich dem Ersatz oder Erhalt vorhandener Vermögensgegenstände oder Einrichtungen dienen.
  • Unternehmen und wirtschaftlich tätige Vereine, die vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Die Nutzungsbindung beträgt bei baulichen Maßnahmen 12 Jahre, bei Maschinen und Ausstattung 5 Jahre.

Die Maßnahme muss vom Antragsteller vorfinanziert werden und sie muss bis Anfang Oktober 2023 abgeschlossen und abgerechnet werden.

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien zur Umsetzung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie.

Ganz wichtig: Die Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor die Bewilligung vorliegt. Maßnahmenbeginn wäre z.B. die Auftragsvergabe.

Folgende Unterlagen gehören zum Antrag:

  • Ausgefülltes Projektblatt (Vorlage) mit Kurzbeschreibung und Kostenaufstellung
  • Kostenberechnung auf der Grundlage von jeweils zwei Vergleichsangeboten (schriftlich, telefonisch eingeholt oder im Internet recherchiert)
  • Darstellung der Finanzierung der Gesamtmaßnahme:
    • Bei Vereinen: Beschluss des Vorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme (Vorfinanzierung und Eigenmittel) gesichert ist. Kontoauszug, der belegt, dass die Gesamtsumme vorfinanziert werden kann oder Kreditbereitschaftserklärung z.B. einer Privatperson.
    • Bei Kommunen: Schriftlicher Beschluss des Magistrats/Gemeindevorstands, dass ein Förderantrag über Regionalbudget gestellt werden soll und dass die erforderlichen Haushaltsmittel für das angemeldete Vorhaben im Haushalt der Kommune zur Verfügung stehen (entsprechender Auszug aus dem beschlossenen Haushalt).
  • Bauliche Maßnahmen: Baurechtliche Voraussetzungen sind geklärt, d.h. Genehmigung des Bauantrags liegt vor. In Fällen, in denen eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist, hat der Antragstellende den Nachweis darüber zu erbringen, z.B. mit einer formlosen Bestätigung der Bauaufsicht des Landkreises oder des kommunalen Bauamts.
  • Bei Maßnahmen, die auf dem Grundstück eines anderen Eigentümers stattfinden, muss die Einwilligungserklärung des Eigentümers vorliegen.
  • Einwilligungserklärung zum Datenschutz (Vorlage) – gilt nicht für Kommunen
  • Unterschriebene Selbsterklärung in Zusammenhang mit EU-Maßnahmen gegen die russische Föderation (Vorlage)
  • Vereinssatzung und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister. Daraus muss ersichtlich sein, wer unterschreiben muss, um eine Verbindlichkeit herzustellen.

Ablauf Antragstellung, Umsetzung, Abrechnung

  • Bis zum 01.03.2024 müssen vollständige Anträge beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue vorliegen.
  • Im März berät das LEADER-Entscheidungsgremium über alle eingereichten Anträge, bewertet jeden einzelnen Antrag auf der Grundlage der Projektauswahlkriterien und erstellt daraus eine Rangfolge der Projekte.
  • Bis zum 01.04.2024 stellt der Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue einen Gesamtantrag für alle ausgewählten Projekte.
  • Voraussichtlich im Mai liegt die Bewilligung der Genehmigungsbehörde vor und es wird ein Vertrag zwischen dem Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue und dem jeweiligen Projektträger geschlossen. Dann kann mit der Umsetzung der einzelnen Projekte begonnen werden.
  • Bis zum 01.10.2024 muss das jeweilige Projekt umgesetzt und die bezahlten Rechnungen mit einem Verwendungsnachweis beim Verein Regionalentwicklung Schwalm-Aue eingereicht sein.
  • Nach Prüfung der Unterlagen ist Anfang November 2024 mit der Überweisung der Fördersumme an die Antragsteller zu rechnen.

Falls Sie Fragen haben und Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle, Tel. 05683 5009 60/61; E-Mail: regionalentwicklung@schwalm-aue.de